gleichberechtigung.ch

                   
Frauen privilegierende und Männer diskriminierende gesetzliche Bestimmungen in der Schweiz
Eidgenössische Wahlen 2015
Befragung der Kandidierenden zum Thema 
Gleichberechtigung von Frau und Mann
:


Auswertung aufgeschlüsselt nach Parteien und Geschlechtern mit Erläuterung der Themen 
            
Gleichberechtigung hat viele Gesichter
     
AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU LU NE  
NW
OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH 


       
Es besteht die Vision von echter Gleichberechtigung 
mit genau denselben Rechten und Pflichten für Frauen und Männer.

    
  Einzelinitiative im Zürcher Kantonsrat
                   
Einzelinitiative betreffend «Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für alle 
im Sinne der Gleichberechtigung von Frau und Mann 
durch die Einreichung einer Standesinitiative des Kantons Zürich»

Diese Einzelinitiative wurde am 5. April 2016 durch den Betreiber der Internetplattform Gleichberechtigung.ch beim Zürcher Kantonsrat eingereicht. Am 29. August 2016 wurde die Initiative den Mitgliedern des Kantonsrates vorgelegt. Für deren vorläufige Unterstützung stimmte einzig  SVP-Kantonsrat Hans-Peter Amrein. 60 Stimmen wären nötig gewesen.

Erst im Juli 2016 hat der Bundesrat einen allseits mit Spannung erwarteten Bericht einer «Studiengruppe» des Verteidigungsdepartements veröffentlicht, welche Empfehlungen auch bezüglich der Dienstpflicht für Frauen abgibt. Sollte sich der Bundesrat tatsächlich an die Vorschläge im Bericht halten, kämen wir bei der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung einen grossen Schritt voran. Die Fachleute sprechen sich nämlich dafür aus, dass die Schweiz bei der Rekrutierung von Armeeangehörigen das Modell Norwegens übernimmt. Das würde bedeuten, dass künftig auch die Frauen Dienst leisten müssten – sofern bei Armee oder Zivilschutz entsprechender Bedarf herrscht. Dasselbe würde auch für Männer gelten: Wenn es die Einsatzorganisationen verlangen, muss der Dienstpflichtige einrücken. Brauchen diese hingegen keine weitere Verstärkung, wird die Wehrpflichtersatzabgabe fällig. ( Jetzt wird die Wehrpflicht für Frauen geprüft, Tages-Anzeiger vom 7. Juli 2016)
     
Die in dieser Einzelinitiative vorgeschlagene Einreichung einer Standesinitiative durch den Kanton Zürich könnte tatsächlich überflüssig werden, wenn der Bundesrat jetzt von sich aus im Sinne der eingesetzten «Studiengruppe» aktiv wird und dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.
   

   
Wortlaut der Einzelinitiative:

Antrag:

Der Kanton Zürich schlägt mit einer Standesinitiative vor, dass eine Kommission einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung ausarbeitet, wonach Frauen und Männer in Bezug auf die Militärdienstpflicht gemäss Artikel 59 der Bundesverfassung und die Schutzdienstpflicht gemäss Artikel 61 der Bundesverfassung gleichberechtigt werden und die Bundesverfassung dahingehend revidiert wird.

In Form einer allgemeinen Dienstpflicht für alle soll die Gleichberechtigung von Frau und Mann umgesetzt werden. Die allgemeine Dienstpflicht soll so ausgestaltet werden, dass einerseits der Fortbestand der Schweizer Armee nach dem Milizprinzip gesichert bleibt und andererseits für die Dienstpflichtigen auch Alternativen bestehen durch das Angebot sinnvoller ziviler Ersatzdienste unter Einbezug des Zivilschutzes. Die Ausgestaltung hat auf jeden Fall konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erfolgen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen in der Schweiz niedergelassene Personen ohne Schweizer Bürgerrecht allenfalls in die allgemeine Dienstpflicht miteinbezogen werden können, soll bei der Ausarbeitung des Entwurfes geprüft werden. Die allgemeine Dienstpflicht soll auch zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. 

Begründung:

Der Kanton Zürich gilt als fortschrittlicher Kanton. So steht es ihm auch gut an, bei der längst überfälligen Geschlechtergleichberechtigung in Bezug auf die bisher nur für Männer geltende Militär- und Zivilschutzdienstpflicht eine Vorreiterrolle zu spielen und durch die Einreichung einer Standesinitiative den Stein dafür ins Rollen zu bringen. Dass die Zeit nun reif ist war unlängst im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen bei einer Befragung von Kandidierenden aus den unterschiedlichen politischen Lagern erkennbar. Die Befragung wurde von der Plattform Gleichberechtigung.ch durchgeführt, 352 Personen haben daran teilgenommen. Dabei sprachen sich 75% der Teilnehmenden dafür aus, dass für Frauen und Männer grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten gelten sollen. 62% sprachen sich für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für alle aus. 

Der Bundesrat hat bereits 1986 in seinem Bericht über das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» festgehalten, dass die nur für Männer geltende Militärdienstpflicht in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Idee des Gleichheitsartikels der Bundesverfassung steht, die eine gleiche Verteilung von Rechten und Pflichten auf Männer und Frauen nahelegt. Freiwillig Dienst leistende Soldatinnen beweisen denn auch, dass Frauen nicht qua natura ungeeignet für die Armee sind.

Vor Inkrafttreten des neuen Eherechts im Jahr 1988 gab es generell von Gesetzes wegen unterschiedliche Rollenzuweisungen für Frauen und Männer mit je nach Rolle eigenen Rechten und Pflichten. Jede Frau und jeder Mann war dieser Rollenzuweisung rücksichtslos ausgeliefert.

Die Begrenzung der Militärdienstpflicht auf Männer beruht auf dem althergebrachten Rollenbild des starken Mannes und der Frau, die sich um Haushalt und Kinder kümmert. Vor diesem Hintergrund ist die Begrenzung der Militärdienstpflicht auf Männer nicht nur eine Diskriminierung der Männer, sondern auch Ausdruck einer strukturellen Frauendiskriminierung.

Ziel der Gleichberechtigung war und ist es, diese früher vom Gesetz her vorgeschriebene Rollenfixierung aufzuheben. Jede und jeder soll die passende Rolle frei wählen dürfen, in der Ehe zum Beispiel durch ein partnerschaftliches Zusammenwirken. Nur durch gleiches Recht für Frauen und Männer wird dies überhaupt möglich. Gegen die Einnahme früherer Rollenmuster ist auch heutzutage nichts einzuwenden, sofern diese freiwillig erfolgt.

In Bezug auf die Militär- und Zivilschutzdienstpflicht blieb die Rollenfixierung durch die Gesetzgebung bis heute aufrechterhalten. Das Leitbild des partnerschaftlichen Zusammenwirkens wäre indes auch hier wünschenswert. Oder wie sollte die Auferlegung des relativ langen zivilen Ersatzdienstes für Männer, welche nicht in ihre Rollenfixierung passen, gegenüber der uneingeschränkten Wahlfreiheit für Frauen gerechtfertigt werden?

Und ist es gerecht, dass Männer, welche weder Militär- noch Ersatzdienst leisten (Dienstuntaugliche oder RS-Verschieber aus persönlichen Gründen), in der Regel deshalb eine einkommensabhängige Abgabe schulden, Frauen dagegen nicht?

In Bereichen, in denen die Frau heute noch privilegiert ist, soll die Gleichstellung möglichst durch eine Verbesserung der Rechtsposition des Mannes und nicht durch die Aufhebung von Vorteilen der Frauen verwirklicht werden. Bezüglich der Militärdienstpflicht haben sich allerdings bei einer Volksabstimmung im Jahr 2013 73% der abstimmenden Frauen und Männer gegen deren Abschaffung ausgesprochen. 

Nach diesem klaren Volksvotum für die Militärdienstpflicht kann die Gleichberechtigung in diesem Bereich also nur durch die Ausdehnung dieser Pflicht auf die Frauen erreicht werden. 

Die nur für Männer geltende Zivilschutzdienstpflicht könnte allenfalls abgeschafft werden, so dass die Männer den Zivilschutzdienst ebenso wie die Frauen freiwillig leisten können und die Gleichberechtigung hier auf diese Weise hergestellt wird.

Eine allgemeine Dienstpflicht für alle im Sinne der Erfüllung von gewissen Bürgerpflichten für die Allgemeinheit klingt für viele sympathischer und akzeptabler als eine Militärdienstpflicht. 

Es ist allerdings zu beachten, dass es sich bei so einer Dienstpflicht nicht um eine Zwangs- oder Pflichtarbeit handeln kann, denn dazu darf niemand gezwungen werden.

Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt eine Dienstleistung militärischer Art (Militärdienst) oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt (ziviler Ersatzdienst), daneben auch eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört. Der Rahmen ist hier also sehr eng gesteckt.

Im Prinzip basiert die allgemeine Dienstpflicht für alle somit auch auf der Militärdienstpflicht und davon ausgehend auf der Pflicht zur Erfüllung eines zivilen Ersatzdienstes, wenn jemand nicht dazu bereit ist, Militärdienst zu leisten. 

Dass die Militärdienstpflicht nicht einfach als Vorwand für die allgemeine Dienstpflicht hinhalten soll, ergibt sich daraus, dass sich wie schon erwähnt bei einer Volksabstimmung im Jahr 2013 tatsächlich 73 Prozent der abstimmenden Frauen und Männer zur Militärdienstpflicht bekannt haben. 

Der zivile Ersatzdienst im Rahmen der allgemeinen Dienstpflicht darf aber nur so stark in die persönliche Freiheit jedes einzelnen eingreifen, als dies gerade noch erforderlich ist, für dass auf der anderen Seite genügend Personen bereit sind, Militärdienst zu leisten. Diese Balance muss stimmen. 

Weil die allgemeine Dienstpflicht auch die Frauen betrifft, wird die Auswahl der für den Militärdienst geeigneten Personen grösser, was beim Militär zu einer Qualitätssteigerung führen kann. Der zivile Ersatzdienst im Rahmen der allgemeinen Dienstpflicht bräuchte dann vielleicht auch nicht mehr eineinhalbmal so lange wie der Militärdienst zu dauern, wenn es dank der grösseren Auswahl auch sonst genügend Personen gibt, welche Militärdienst leisten.

Bei der allgemeinen Dienstpflicht könnte der Bereich des zivilen Ersatzdienstes ausgebaut werden. Er könnte auch den Zivil- und Umweltschutz, sowie soziale Aufgaben bis hin zum Miliz-Engagement in der Gemeinde beinhalten. Die Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten wird immer geringer. Auf der anderen Seite steigt aber auch das Bewusstsein dafür, dass es für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wichtig wäre, gewisse Bürgerpflichten zu übernehmen, so dass alle im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten einen persönlichen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Diese Kultivierung des Mitanpackens anstelle des nur Konsumierens ist sicherlich auch förderlich für das Fortbestehen unserer direkten Demokratie. 

Als allgemeine Dienstpflicht anerkannt werden könnten z.B. auch die Mithilfe im Bereich der Integration von Personen aus anderen Kulturkreisen, die Mithilfe bei Projekten gegen die Vereinsamung älterer Menschen, die Mithilfe bei Aktionen zum Schutz der Umwelt, die Beteiligung an Einsätzen von Hilfsorganisationen u.v.a.m. Nicht in Frage für die allgemeine Dienstpflicht kämen Einsätze, welche Arbeitsstellen konkurrenzieren und gefährden oder Löhne drücken könnten.

   
Links:
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Eidgenössische Wahlen 2015: Befragung der Kandidierenden zum Thema
«Grundsätzlich gleiche Rechte UND Pflichten für Frauen und Männer»
      
Eidgenössische Wahlen 2015: Befragung der Kandidierenden zum Thema
«Allgemeine Dienstpflicht für alle»
      
Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer aus rechtspolitischer Sicht: Kritischer Kommentar der Juristin Sibilla Bondolfi zu einseitigen Bundesgerichtsurteilen, 2012
    

Wehrpflicht nur für Männer ist «unhaltbar», NZZ vom 15. März 2013
      
Jetzt wird die Wehrpflicht für Frauen geprüft, Tages-Anzeiger vom 7. Juli 2016
        
Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem vom 15. März 2016  (Die Studiengruppe unter der Leitung von alt Nationalrat Arthur Loepfe wurde durch den Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS am 1. Mai 2014 eingesetzt, gestützt auf einen Beschluss des Bundesrates vom 8. April 2014; die Studiengruppe umfasste Vertreter von Bundesstellen, kantonalen Regierungs- und Fachkonferenzen, Verbänden und Organisationen.)
             
TalkTäglich (TeleZüri) zum Thema Wehrpflicht für Frauen vom 11. Juli 2016: Player
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