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Gleichberechtigung betr.: 1.
Militär, 2. Zivilschutz, 3.
AHV, 4. Elternschaft, 5.
Abtreibung ("J"
/ "N" / "T")
> Stellungnahme zu: 6.
Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro,
8. Quoten, 9.
Sprache
>
pers. Kommentar
(Legende:
"J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise /
"o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)
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Stellungnahme
der Kandidierenden
zur Umsetzung der Gleichberechtigung
von Frau und Mann |
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Kandidierende
für
den Ständerat |
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Ständeratswahlen
2003 |
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Kanton
Aargau |
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Humbel
Näf Ruth (NR), CVP |
AG |
Kommentar: >
Antworten
(TTTTNTNNJ) |
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Ich lebe zusammen mit meinem Mann eine
gleichberechtigte Partnerschaft. Wir sind beide berufstätig und
teilen die Arbeiten auf sowohl bei der Kinderbetreuung wie auch bei
den Haushaltsarbeiten. Diese Lebensform ist anspruchsvoll, verlangt
eine gemeinsame Entscheidungsfindung, gegenseitiges Verständnis,
Toleranz, eine gute Organisation und ein verlässliches Zeitmanagement. |
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Kanton
Basel-Stadt |
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Zanolari
Angelika, SVP |
BS |
Kommentar: >
Antworten
(JJJNNNNNJ) |
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Als Frau vertrete ich konsequent die Meinung, dass Frau und Mann Partner in
Beruf und Politik sein sollten. Es gibt für mich keine Diskussion
darüber, dass Frau und Mann ein Recht auf gleichen Zugang zu
Bildung und gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben sollten.
Das heisst aber auch kompetente Frauen statt verordnete Quoten.
Nicht das Geschlecht, sondern die Fähigkeiten sind ausschlaggebend.
Mit freundlichen Grüssen
Angelika Zanolari |
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Kanton
Luzern |
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Müller
Pirmin, JSVP |
LU |
Kommentar: >
Antworten
(NNJNJNNNN) |
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Gleichberechtigung ist wichtig. Aber man darf es
nicht übertreiben. Bei vielen Emanzen kommt es mir vor als möchten
sie, dass Frauen und Männer "gleichartig" behandelt
werden. Frauen und Männer sind ganz klar nicht gleichartig!
Gleichwertig ja, aber nicht gleichartig. Ich kann ausserdem viele
der gestellten Fragen nicht mit "Ja" beantworten. Was soll
es bringen, wenn man in Texten von gesetzlichen Erlassen die
Reihenfolge weiblich/männlich abwechseln muss? Ich finde es jedoch
gut, dass der Mann bei einem Schwangerschaftsabbruch eine Art
"Veto-Recht" haben soll. Der Mann hat schliesslich
Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Man muss bedenken, dass
ein Schwangerschaftsabbruch nichts anderes ist, als ein Töten eines
Menschen. Wenn man ein Menschenleben dadurch retten kann, finde ich
den Vorschlag das sehr gut und erstrebenswert. Auf der anderen Seite
muss aber der Mann bei einer Schwangerschaft viel mehr in die
Pflicht genommen werden, auch wenn er sich nicht Verantwortlich
zeigen will. |
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Kanton
Schaffhausen |
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Keller
Florian, AL |
SH |
Kommentar: >
Antworten
(NJJJNJTTJ) |
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Die erste Frage hat mir Probleme bereitet, da ich
dort nicht mit einer unvoreingenommenen Haltung antworten konnte. Da
ich der Überzeugung bin, dass das Militär schnellstmöglich
abgeschafft gehört, habe ich mich gegen eine Gleichstellung von
Mann und Frau entschieden. Ansonsten müsste ich die Garantie haben,
dass bei einer Gleichbehandlung von Frau und Mann total nicht mehr
Leute Dienst leisten als heute. |
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Lenz
Christoph, AL |
SH |
Kommentar: >
Antworten
(NNNJNJNTo) |
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Die Frage der Militärdienstpflicht beantworte ich
mit nein, weil ich mich auch gegen die Pflicht der Männer
ausspreche. Die Zivilschutzfrage ist somit ebenfalls überflüssig. |
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Kanton
Zürich |
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Aeschbacher
Ruedi (NR), EVP |
ZH |
Kommentar: >
Antworten
(TTJoTJNNJ) |
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Erläuterungen zu meinen Antworten:
Zu 1 und 2: Hier war ich nur teilweise mit der vorgegebenen Antwort
einverstanden. Denn ich bin der Ansicht, dass alle in diesem Land
lebenden Menschen eine Dienstpflicht gegenüber der
Gemeinschaft haben sollten. Diese könnte aber unterschiedlich erfüllt
werden, egal ob Mann oder Frau: z.B. in der Armee, im Zivilschutz,
im Gesundheitswesen, bei der Sorge um alte Menschen etc.
Zu 4: Ein Kleinkind ("Säugling") ist in seinen ersten
Lebensmonaten vor allem auf die Mutter angewiesen. Ein
Mutterschaftsurlaub muss daher wirklich die Mutter beziehen. Wenn
Geldleistungen im Zusammenhang mit der Geburt ausgeschüttet werden,
dann an jenen Elternteil, der die Sorge für das Kind tatsächlich
und rechtlich hat.
Zu 5: Einbezug des Vaters ist aus meiner Sicht in Ordnung. Veto geht
bei dieser Frage aber zu weit.
Zu 7 und 8: Ich bin grundsätzlich ein Gegner von Quotenregelungen. Der
beste Bewerber oder die beste Bewerberin ist jeweils zu berücksichtigen.
Von der Vermittlung abwertender oder negativer Frauen- oder Männerbilder
halte ich gar nichts. Das bringt uns nicht weiter. |
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Bucher
Adrian, HP |
ZH |
Kommentar: >
Antworten
(NNJJNJJTJ) |
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Mal abgesehen
davon, dass die Gleichberechtigung schlicht und einfach noch nicht
existent ist in der Schweiz und sicher noch erheblicher Bedarf
besteht die alten Bilder zu Korrigieren kam ich bei Euren Fragen bezüglich
Militärdienst beinahe in die Versuchung "Ja" zu
markieren. So ähnlich wie bei der obligatorischen Feuerwehrpflicht
könnte es per Volksabstimmung doch auch hier funktionieren, dass so
viele Leute es verwerfen würden, dass dann für alle die
Dienstpflicht freiwillig würde...
Quotenregelungen bin ich überzeugt sollten wir nicht gebrauchen müssen,
wenn eine Partei keine Frauen zur Kandidatur begeistern kann,
politisiert sie schlicht und einfach an 51 % der Bevölkerung
vorbei. |
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